Übersicht der Förderungen in green v viernheim

KfW-Kredit 300: Wohneigentum für Familien

Förderkredit ab 0,01 % effektivem Jahreszins für einen klima­freundlichen Neubau

KfW-Kredit 297,298: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Förderkredit ab 0,01 % effektiver Jahreszins bis zu 150.000 Euro je Wohnung

Hessengeld

10.000 € je Käufer (max. 20.000 € für zwei Käufer) + 5.000 € je minderjährigem Kind im gemeinsamen Haushalt

KfW-Kredit 300: Wohneigentum für Familien

Die KfW unterstützt Familien und Alleinerziehende mit dem Programm „Wohneigentum für Familien“ (Kredit 300) beim Bau oder Ersterwerb eines klimafreundlichen Eigenheims. Die Förderung erfolgt über einen zinsvergünstigten Kredit mit einer Darlehenssumme von bis zu 270.000 Euro, abhängig von der Anzahl der Kinder und dem erreichten Energiestandard des Gebäudes. Voraussetzung sind unter anderem die Selbstnutzung der Immobilie, die Einhaltung der geltenden Einkommensgrenzen sowie der Bau oder Kauf eines förderfähigen klimafreundlichen Wohngebäudes. Ausführliche Informationen zu Fördervoraussetzungen, Konditionen und dem Antragsverfahren stellt die KfW in ihren Merkblättern und PDF-Dokumenten zur Verfügung.

Wichtige Eckdaten:

  • Zinssatz: ab 0,01 % effektivem Jahres­zins
  • Kreditbetrag: zwischen 170.000 und 270.000 Euro
  • Förderung: Familien mit Kindern oder Allein­erziehende, die klima­freund­liche Wohn­immo­bilien bauen oder kaufen‍
  • Ihr Vorteil: höhere För­derung für besonders klima­freundliche Wohn­gebäude
  • Laufzeit: bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zins­bindung

KfW-Kredit 297, 298: Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude

Mit den KfW-Programmen 297 und 298 „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ unterstützt die KfW den Bau und den Ersterwerb klimafreundlicher Wohngebäude. Gefördert werden Immobilien, die hohe Anforderungen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit erfüllen und auf eine fossilfreie Wärmeerzeugung setzen. Für Wohngebäude mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) kann ein zinsvergünstigtes Darlehen von bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit beantragt werden. Die Programme richten sich sowohl an Selbstnutzer als auch an Investoren, die die geförderten Wohnungen vermieten möchten. Voraussetzung ist, dass alle Förderkriterien der KfW erfüllt werden.

Wichtige Eckdaten:

  • Zinssatz: ab 1,00 % effektivem Jahres­zins
  • Kreditbetrag: bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit‍
  • Förderung: alle, die klima­freundliche Wohn­immo­bilien bauen oder kaufen‍
  • Ihr Vorteil: zins­günstige Finan­zierung inkl. För­derung der Nebenkosten‍
  • Laufzeit: bis zu 35 Jahre Laufzeit und bis zu 10 Jahre Zins­bindung

Hessengeld

Hessengeld: Das Land Hessen unterstützt den erstmaligen Erwerb selbst genutzten Wohneigentums mit einem Zuschuss von 10.000 Euro je anspruchsberechtigter Person sowie 5.000 Euro je minderjährigem Kind. Das Hessengeld kann – bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen – mit weiteren Förderprogrammen, beispielsweise der KfW, kombiniert werden und erleichtert so den Weg in die eigenen vier Wände.

 

Wichtige Eckdaten: 

  • Förderart: Zuschuss zur Grunderwerbsteuer
  • Förderzweck: Unterstützung beim erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum
  • Voraussetzungen:
    Erstmaliger Erwerb von Wohneigentum
    Erwerb ist grunderwerbsteuerpflichtig
    Die Immobilie wird selbst genutzt
    Die Immobilie bzw. das Baugrundstück liegt in Hessen
    Der Kaufvertrag wurde ab dem 1. März 2024 notariell beurkundet

Video: QNG einfach erklärt